Services
für unsere Mitglieder

 

 

 

 


Kontakte
 

Für den Postweg zum Bienenzuchtverein Rheinbach nutzen Sie bitte ausschließlich die Postadresse des amtierenden Vorsitzenden, für Aufnahmeanträge die der Mitgliederverwaltung oder aber eine der hier gelisteten E-Mail-Adressen.

 


Postanschrift
 

Bienenzuchtverein Rheinbach von 1867 e.V.
Erster Vorsitzender
Wißfeldstraße 18, 53340 Meckenheim

 


E-Mail
an den Verein

A-Mailbaer

Nutzen Sie bitte immer die jeweils aktuelle E-Mail-
Adresse



E-Mail gelangt gleichzeitig direkt und automatisch an alle Vorstandsmitglieder (an den Ersten Vorsitzenden, an die Zweite Vorsitzende, an die Kasssiererin und an den Schriftführer).
Manuell, aber zeitnah wird Ihre E-Mail - sofern erforderlich - an jeden sonstigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Kontakt

 


E-Mail an die
Schatzmeisterin
 

E-Mail gelangt direkt an die Schatzmeisterin.
Sofern Sie diese Kontaktadresse nutzen, ist für eine absolut diskrete Mitteilung gesorgt.
Kontakt

 


Kontakt zur
Mitglieder-
verwaltung
 

E-Mail gelangt direkt an die Mitgliederverwaltung (derzeit an den Schriftführer) - Bearbeitung von Aufnahmeanträgen und Abmeldungen / Verwaltung der personenbezogenen Daten der Mitglieder, Pfege der IVR-Datenbank (gemeinsam mit der Kassiererin).
Sofern Sie diese Kontaktadresse nutzen, ist für eine absolut diskrete Mitteilung gesorgt
Kontakt

 


Weitere
Kontakte
 

zu unseren Bienensachverständigen

Kontaktaufnahme wird telefonisch oder per E-Mail an den jeweils gewünschten Ansprechpartner weitergeleitet.
Der persönliche Kontakt per Telefon ist möglich.

  • Hanel, Hans-Peter - Tel: 02255-81 15  -  Mob.01573-370 77 56
  • Heuschen, Dr. Peter - Tel: 02225-911 02 62
  • Nuber, Jörg - Tel: 02226-90 08 90  -  Mob: 0160-843 56 16
  • Radscheit, Markus - Tel:  02224-901 48 92  -  Mob:  0170-801 07 5
  • Schneid, Alexander - Tel: 02225-16 555
  • Stiller, Jan Peter - Tel: 01511 822 07 72

Kontakt

zu unseren Honigsachverständigen

Kontaktaufnahme wird telefonisch oder per E-Mail an den jeweils gewünschten Ansprechpartner weitergeleiter.
Der persönliche Kontakt per Telefon ist möglich.

  • Hanel, H-Peter - Tel: 02255-81 15  Mob: 01573-370 77 56
  • Radscheit, Markus - Tel:  02224-901 48 92  -  Mob:  0170-801 0
  • Stiller, Jan Peter - Tel: 01511 822 07 727

Kontakt

zu unseren Wespen-Fachberatern

Kontaktaufnahme wird telefonisch oder per E-Mail an den jeweils gewünschten Ansprechpartner weitergeleiter.
Der persönliche Kontakt per Telefon ist möglich.

  • Hanel, H-Peter - Tel: 02255-81 15  -  Mob: 01573-370 77 56
  • Peters, Eva - Tel: 02255-81 15
  • Pinsdorf, Cordula . Tel: 0228-73 82 09

Kontakt

 


Bei Bedarf werden weitere E-Mail-Postfächer eingerichtet und an dieser Stelle veröffentlicht. Gefischte E-Mail-Adressen werden ggf. entfernt und durch neue Adressen ersetzt.
 

 

 

 


Handlungs- u,
vertretungs-
be-rechtigte Personen des
BZV Rheinbach

Vereinskonto
 

Für den Verein handlungsberechtigt nach den Vorgaben des BGB, der Vereinssatzung, sowie der Beschlüsse  der Mitgliederversammlung und des Vorstandes selbst sind:

  • der Erste Vorsitzende als ranghöchster Vertreter des Vereins,
  • bei dessen Verhinderung die Zweite Vorsitzende,
  • auf Weisung des 1. bzw. des 2. Vorsitzenden die Kassiererin oder der Schriftführer,
  • auf Weisung des 1. bzw. des 2. Vorsitzenden die Mitglieder des Erweiterten Vorstandes.

Weitere handlungs- und vertretungsberechtigte Personen hat der Verein nicht!

Verein tätigt keine Bargeschäfte.
Zahlungen an den Verein erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf das Vereinskonto. Der Verein haftet nicht für Barzahlungen über Dritte, . Gleiches gilt für Überweisungen auf Konten Dritter.
Manipülatonen begegnet der Verein in jedem Fall mit rechtlichen Schritten; Vereinsmitglieder werden zudem mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen.

Bankverbindung des BZV Rheinbach:
IBAN: DE27 3706 9627 0410 7740 11     -     BIC: GENODED1RBC

 

 

 

Formulare zum Download

Bitte, bedienen Sie sich!

 

 

 

 


Zur  Verfügung
gestellt von
Verein, Dachver-
bänden und Behörden
 

Verein

Dachverbände (IVR / DIB)

Behörden

Aufnahmeantrag

Erklärung zur Datenverwendung

BZV-Datenschutzordnung

Satzung

Mitglieder- u. Beitragsordnung

Beitragslisten

Vereinsaktivitäten

-

Anmeldungen zum

IVR-Beitragordnung 2023 **

Versicherungsbedingungen

DIB-Gewährverschlüsse

Honigverordnung

Schr.z.EU-HygieneVO

Hygiene-Checkliste

Varroa unter Kontrolle

Rechtl. Bestimmungen Imkerei

RSK-Anmeldung Bienenhaltung

RSK-Antrag Gesundheitszeugnis

-

Honig aus lebensm.rechtl. Sicht

*

Die Einsicht der Mitgliederliste kann nur Mitgliedern gewährt werden, die über die erforderlichen Zugangsdaten verfügen
Ihre Zugangsberechtigung (Zugangsdaten) zum Mitgliederbereich erhalten Sie auf Anforderung #info@bzv-rheinbach.de und der damit verbundenen Zusicherung, dass Sie ihrerseits bereit sind, der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an gleicher Stelle zuzustimmen.

Der Mitgliederbereich ist derzeit geschlossen. Grund hierfür sind das allgemein mangelnde Interesse der Mitglieder und die Furcht, dass die persönlichen Daten letztlich doch nicht hundertprozentig geschützt werden können.

Vereinsmitglieder können aktuelle Mitgliederlisten und ggf. weitere Unterlagen beim Vorstand anfordern. Aus Datenschutzgründen enthalten diese Listen jedoch nur Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen derjenigen MItglieder, die der Verbreitung ihrer pesönlichen Daten zuvor zugestimmt haben. Abzugebende Mitgliederlisten sind daher nie komplett. Die Übergabe erfolgt nur durch persönlichen Kontakt.

**

Diese IVR-Beitragsordnung regelt das Zusammenspiel zwischen dem BZV Rheinbach und dem Imkerverband Rheinland.
Für die Mitglieder des BZV Rheinbach gilt: Der BZV Rheinbach meldet zum 31.12. nur diejenigen Mitglieder an den Imkerband Rheinland weiter und überweist auch deren Beitragsanteil incl. der Versicherungsbeiträge an den Dachverband, die ihrerseits den Mitgliederbeitrag für das Folgejahr an den BZV bezahlt haben. - Mitglieder, die nicht rechtzeitig Beitrag & Versicherungsbeitrag an den BZV einzahlen, verlieren am 01.01. ihren Versicherungsschutz und die Mitgliedschaft ruht.

Damit einher gehen.

  1. der Entzug des Stimmrechtes,
  2. der Entzug des aktiven und des passiven Wahlrechtes,
  3. der Entzug des Rechtes auf Übernahme eines Ehrenamtes innerhalb der Vereins.