Sie möchten sich mehr mit unserer Umwelt und mit der Natur beschäftigen? Sie möchten etwas für unsere Umwelt und insbesondere etwas für unsere “Honigbiene” tun? Oder Sie möchten dies gemeinsam mit einer Gruppe von Gleichgesinnten tun? Dann sollten Sie eine Mitgliedschaft im Bienenzuchtverein Rheinbach erwägen!
Denn wie jeder Verein lebt auch der BZV Rheinbach durch seine Mitglieder. Ob schon mit oder noch ohne Bienen: Kommen Sie zu uns und machen Sie mit! Nähere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite und bei regelmäßigen Imkertreffen. Alternativ können Sie den Vorstand oder ein sachkundiges Vereinmitglied für weitere Informationen ansprechen.
Das geht im Prinzip ganz einfach: Sie müssen die zwei Antragsformulare (Aufnahmeantrag und Datenverwendung) auf unserer Website herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurück senden. Die Rücksendung geht entweder per E-Mail mit einem gescannten PDF-Dokument an oder per Post an den Ersten Vorsitzenden des Vereins.
Antragsformular herunterladen
Formular Datenverwendung herunterladen
BITTE BEACHTEN SIE: Bevor Sie den Aufnahmeantrag unterschreiben, sollen Sie unbedingt Kenntnis über die Mitglieder- u. Beitragsordnung, die Vereinssatzung sowie die fälligen Mitgliedsbeiträge haben.
Der Datenschutzverordnung des Bienenzuchtvereins Rheinbach entnehmen Sie bitte die Verpflichtung von Vereinsführung und Mitgliedern zum Schutz der diversen Mitgliederdaten. Die von Ihnen gewünschten Serviceleistungen des BZV dokumentieren Sie bitte auf dem Formular “Datenverwendung”. Wird dieses Formular dem Aufnahmeantrag nicht zugefügt, wird dies als Ablehnung Ihrerseits gewertet.
Details zu Ihrem persönlichen Mitgliederbeitrag sowie die Gesamtsumme des Beitrages erfahren Sie ohne Mühe mit Hilfe unseres Beitragskalkulators.
Wir unterscheiden 6 verschiedene Mitgliedskategorien mit ihrer jeweiligen Beitragshöhe. Eine Auflistung der verschiedenen Beitragshöhen und den dazugehörigen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Beitragsliste.
Arten der Mitgliedschaften beim BZV Rheinbach sind:
V – Vollmitglied (i.d.R. mit Bienen)
J – Jungmitglied gem. Beitragsliste. Voraussetzung: unter 25 Jahre alt (für 2023: Jahrgang 1998 oder später) mit max. 9 Bienenvölkern und ohne eigenes Einkommen)
EMA – Ehrenmitglied ohne Bienen – ab 80 Jahre (für 2023: Jahrgang 1943 und früher) und mind. 25 Jahre Mitgliedschaft
EM – Ehrenmitglied mit Bienen – ab 80 Jahre (für 2023: Jahrgang 1943 und früher) und mind. 25 Jahre Mitgliedschaft
P – passives Mitglied ohne Bienen (incl. Mitgliedschaft im IVR + BZV Rhb.)
F – Förder-Mitglied (ohne Mitgliedschaft im IVR – Mitglied nur im BZV Rhb.)
Sobald Ihr Aufnahmeantrag bei der Mitgliederverwaltung eingetroffen ist, beginnt das Aufnahmeverfahren mit der Information des Geschäftsführenden Vorstandes (per E-Mail) und der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Frist von 72 Stunden.
Nach 3 Tagen haben sich alle Vorstandsmitglieder zu Ihrem Antrag geäußert und der Beschluss ist gefasst.
Danach erhalten Sie eine “vorläufige” Aufnahmebestätigung.
In dieser heißt es u.a.: Der Vorstand hat Ihrem Antrag auf Aufnahme in den Bienenzuchtverein Rheinbach und Umgebung 1867 e.V. zugestimmt. – Ein Schritt noch und der Vorstand darf Sie als neues Mitglied in den Reihen des Vereins willkommen heißen.
Denn: unabhängig von Ihrer Mitgliedsart sind Sie erst vollständig aufgenommen, sobald Ihr erster Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist. Von nun an liegt es alleine an Ihnen!
Sobald unsere Vereinsbank bestätigt, dass Ihr Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, werden Sie ebenfalls in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland eingetragen. Ab diesem Augenblick sind Sie ganz offiziell Mitglied des Bienenzuchtvereins Rheinbach mit allen Rechten und Pflichten und – was nicht unerheblich ist – mit komplettem Versicherungsschutz gem. den Vereinbarungen, die der IV Rheinland mit der Imkerversicherung Gaede & Glauerdt, Assecuradeur GmbH & Co KG ausgehandelt hat, ggf. inkl. Ihrer persönlichen Zusatzversicherung.
Die Länge des Verfahrens ist variabel und hängt zum großen Teil von Ihnen selbst ab, bzw. wie schnell Sie den fälligen Mitgliedsbeitrag überweisen. In der Regel dauert es von der Antragsstellung bis zur bestätigten Mitgliedschaft ca. 10 Arbeitstage.
Sehen Sie hier ein Beispiel:
Tag 1: Eingang Ihres Aufnahmeantrags beim Verein
Tag 2: Mitteilung an alle Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes
Tag 5: Beschlussfassung aufgrund der eingegangenen Äußerungen und vorläufige Aufnahmebestätigung per E-Mail
Tag 6: Überweisung des Mitgliederbeitrages für das lfd. Jahr z.B. per Home-Banking durch Sie als das zukünftige Mitglied
Tag 9: Gutschrift Ihres Mitgliederbeitrages auf dem Vereinskonto
Tag 10: Eintrag Ihrer Mitgliedschaft in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland und endgültige Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch den BZV Rheinbach.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags variiert je nach Mitgliedsart und der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker. Alle Details entnehmen Sie dazu bitte der gültigen Beitragsliste für das jeweilige Jahr, die der BZV Rheinbach jeweils Anfang Oktober auf der Grundlage der gültigen Beitragssätze des Imkervandes Rheinland für das Folgejahr erstell und veröffentlicht.
Da die Anzahl der von den Mitgliedern gehaltenen Bienenvölker von Jahr zu Jahr mehr oder weniger starken Schwankungen unterliegt, liegt die Errechnung des Jahresbeitrages in der Hand des Mitgliedes selbst. Im Zweifelsfall hilft ein Telefonat mit der Kassiererin oder eine kurze E-Mail.
Bitte tätigen Sie die Überweisung Ihres Mitgliedsbeitrages auf das folgende Vereinskonto und passen Sie den Verwendungszweck entsprechend Ihrer Daten an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann:
Bienenzuchtverein Rheinbach e.V.
IBAN: DE27 3706 9627 0410 7740 11
BIC: GENODED1RBC
Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel e.G.
Der Verwendungszweck setzt sich wie folgt zusammen:
Manfred Mustermann / 2023 / V / 12
Erklärung:
Manfred Mustermann = vollständiger Name des Mitgliedes
2023 = Beitragsjahr
V = Art der Mitgliedschaft (hier beispielhaft als Vollmitglied)
12 = vorgesehene Anzahl der Wirtschaftsvölker.
Hinweis: Sollte sich die Anzahl der Wirtschaftsvölker im Laufe des Jahres erhöhen, sind diese zusätzlichen Völker unverzüglich nachzumelden. Ableger sind im Jahr der Bildung beitragsfrei.
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang Ihres Erstbeitrages und dem darauf folgenden Eintrag in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland. Das heißt: In diesem Fall ruht Ihre Mitgliedschaft noch bevor sie begonnen hat. In der Konsequenz heißt aber auch, dass Sie in dieser Zeit im Falle eines Schadens keinerlei Ansprüche an den Verein oder an die Imkerversicherung haben. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen dann komplett zu Ihren Lasten.
Erst wenn Sei den vollständigen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, sind Sie durch die entsprechenden Versicherungen abgesichert.
Sollte Ihr Beitragskonto am 15.09. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt der Abbruch des “Aufnahmeverfahrens” ohne jede weitere Nachfrage.
Kann Ihr Beitrag am 01.01. eines Folgejahres mangels Beitragszahlung nicht verbucht werden, ruht Ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
Das heißt: Bis zum Eintreffen Ihres Jahresbeitrages auf dem Vereinskonto werden Sie als Mitglied mit ruhender Mitgliedschaft geführt. Alle Mitgliedsrechte – wie z.B. das Stimmrecht in der Ordentlichen Mitgliederversammlung – sind Ihnen genommen. Und, sollten Sie während dieser Zeit zu Schaden kommen, können Sie Ansprüche weder an den Verein noch an die Imkerversicherung stellen. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten. Eine nachträgliche Regulierung von Schäden stößt in aller Regel auf Ablehnung vonseiten jeder Versicherung.
Sollte Ihr Beitragskonto am 15.09. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt am 01.10. der Ausschluss aus dem Verein ohne “wenn und aber”. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil der Imkerverband Rheinland ab dem 01.10. für den Rest des Jahres keine Aufnahmen von Mitgliedern mehr zulässt und Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr nicht mehr entgegennimmt.
Dem ausgeschlossenen Mitglied bleibt die Möglichkeit eines neuen Aufnahmeverfahrens mit Neueintritt.
Erinnerungen und Mahnungen von Seiten des Vereins können sein, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.