Haben Sie ein Wespen- oder Hornissennest auf dem Dachboden, an der Hauswand oder im Schuppen entdeckt und sind sich unsicher, was jetzt zu tun ist?
Hinweis: Wespen und Hornissen stehen unter strengem Naturschutz. Bitte handeln Sie nicht eigenmächtig, denn mit der Vernichtung eines Nestes machen Sie sich strafbar und riskieren ein Bußgeld.
Die Wespenfachberater des BZV Rheinbach bieten Ihnen gern eine kurze telefonische Beratung über mögliche weitere Schritte. Die Berater stellen auch eine Beratungsbescheinigung aus, die Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde ggf einreichen müssen, falls das Nest doch umgesiedelt oder gar getilgt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Wespenfachberater für diesen Aufwand auch ein Honorar verlangen können.
Telefonische Beratung bei Problemen mit Wespen- und Hornissenvölkern gem. Naturschutzgesetz und Auflagen der Naturschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt.